Informationen zu Erbkrankheiten

Laut dem dänischen Gesetz über assistierte Befruchtung sind wir verpflichtet, Sie über Folgendes aufzuklären:

 

„Bei der Auswahl der Spender/Spenderinnen ist das Risiko der Weitergabe von Erbkrankheiten, Fehlbildungen

  1. a. begrenzt, da nur auf Spender/Spenderinnen zurückgegriffen wird,

die angegeben haben, dass es ihres Wissens keine solchen erblichen Risiken in ihrer Verwandtschaft gibt, und die von einer erfahrenen medizinischen Fachkraft

hierzu befragt und untersucht wurden. Trotz dieser besonderen Vorsichtsmaßnahmen sind erbliche Risiken

nicht vollständig ausgeschlossen. Sollten beim Kind bei der Geburt oder in den ersten Lebensjahren Erkrankungen u. Ä. auftreten, für die eine erbliche Ursache denkbar ist, ist es deshalb wichtig, dass Sie dies dem Kinderwunschzentrum mitteilen, damit eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob weiterhin auf den Spender/die Spenderin zurückgegriffen werden kann. Dasselbe gilt, wenn Sie erfahren, dass eine Infektion übertragen wurde. Auch wenn der Spender/die Spenderin negativ auf ansteckende Erkrankungen wie HIV und Hepatitis getestet wurde, besteht immer ein Restrisiko, und alles lässt sich nicht untersuchen.“

 Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt Informationen zu Erbkrankheiten beim Spender/bei der Spenderin ergeben können, die dazu führen, dass der Spender gesperrt wird und nicht mehr verwendet werden darf. Die Sperrung des Spenders kann viele Jahre nach der Spende erfolgen, da sich einige Erbkrankheiten beim Spender erst später im Leben bemerkbar machen. Sollte Ihre Behandlung mit Spendersamen zur Geburt eines Kindes führen und ergeben sich beim Spender Informationen, die nach den Vorschriften der dänischen Behörde für Patientensicherheit zur Sperrung des Spenders führen, werden Sie hierüber informiert, bis das Kind das Alter von 18 Jahren erreicht. Wenn das Kind das Alter von 18 Jahren erreicht hat, kann es grundsätzlich direkt kontaktiert werden.