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Einfrieren von Embryonen

Nach einer Kinderwunschbehandlung können eventuelle überschüssige befruchtete Eizellen (Embryonen) eingefroren werden. Die Embryonen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Beim Erstgespräch sprechen unsere Spezialisten auch über die Option, Eizellen einzufrieren.

 

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Welchen Vorteil bietet es, Ihre befruchteten Eizellen (Embryonen) einzufrieren?

Entstehen im Rahmen einer IVF– oder ICSI-Behandlung überschüssige befruchtete Eizellen von guter Qualität, können diese Embryonen für einen späteren Transfer eingefroren werden.

Durch das Einfrieren Ihrer befruchteten Eizellen benötigen Sie später keine hormonelle Stimulation und keine weitere Eizellentnahme mehr. Das kann vorteilhaft sein, wenn Sie bei einer IVF– oder ICSI-Behandlung nicht schwanger geworden sind oder noch mehr Kinder haben möchten.

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Einfrieren für die Zukunft mit Vitrifikation

Zum Einfrieren nutzen wir die neueste Technik mit Vitrifikation. Besonders schnelles, effektives Abkühlen sorgt für gute Überlebensraten und optimale Entwicklungsmöglichkeiten für Ihre befruchteten Eizellen. Die Eizellen werden schockgefrostet und sicher in einem Tank mit flüssigem Stickstoff aufbewahrt, bis Sie sie verwenden möchten.

Wir können nicht vorhersagen, ob es befruchtete Eizellen (Embryonen) geben wird, die sich zum Einfrieren eignen, und wie viele es sein werden. Deswegen treffen wir folgende Vereinbarung mit Ihnen:

  • Wenn wir die Eizellen einfrieren, wird Ihnen oder Ihnen und Ihrem Partner die unterzeichnete Erklärung zugesendet, in der wir die Gesamtzahl der von uns eingefrorenen befruchteten Eizellen eingetragen haben.
  • Wenn es keine zum Einfrieren geeignete Eizellen gibt, ist 0 St. angegeben.
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Gesetzgebung

  • Eingefrorene, befruchtete Eizellen (Embryonen) können nur im Rahmen einer eigenen Kinderwunschbehandlung verwendet und nicht anderen gespendet werden
  • Eingefrorene, befruchtete Eizellen (Embryonen) dürfen nach dem Zeitpunkt des Einfrierens nur 5 Jahre aufbewahrt werden bzw., bis die Frau das Alter von 46 Jahren erreicht. Werden sie bis dahin nicht verwendet, müssen sie vernichtet werden
  • Sie bzw. Sie und Ihr Partner müssen schriftlich in das Einfrieren und die Aufbewahrung einwilligen und erklären, dass Sie den geltenden Bedingungen zustimmen
  • Jedes Mal, wenn befruchtete Eizellen (Embryonen) aufgetaut werden sollen, müssen Sie bzw. Sie und Ihr Partner Ihre schriftliche Einwilligung erteilen
  • Eingefrorene Eizellen, die Sie selbst nicht verwenden, können nur zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn Sie vorher entsprechend aufgeklärt wurden und hierin eingewilligt haben.
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In folgenden Fällen werden eingefrorene Eizellen (Embryonen) vernichtet:

  • Wenn die Frau oder der Mann stirbt, sofern der Mann nicht zugestimmt hat, dass die Frau die eingefrorenen Embryonen nach dem Tod des Mannes verwenden darf
  • Bei der Beendigung der Beziehung/Ehe
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