Allgemeine Vorschriften für die Kinderwunschbehandlung
Staatliches Gesundheitssystem
- Kinderwunschbehandlungen werden Frauen bis zum Alter von einschließlich 40 Jahren angeboten
- Es werden 3-6 Inseminationen und max. 3 IVF-Behandlungen angeboten
- Sind eingefrorene, befruchtete Eizellen (Embryonen) vorhanden, können diese verwendet werden, bis die Frau das Alter von 46 Jahren erreicht
- Die Kinderwunschbehandlung wird nur für das erste Kind der Frau angeboten (für ein zweites Kind wird jedoch das Einsetzen von eventuell eingefrorenen Eizellen angeboten)
- Paaren, die bereits gemeinsame Kinder/Adoptivkinder haben, wird keine Kinderwunschbehandlung angeboten
Bei Aleris Fertility
- Kinderwunschbehandlungen werden Frauen bis zum Alter von einschließlich 45 Jahren angeboten
- Wir bieten Frauen Kinderwunschbehandlungen mit aufgetauten befruchteten Eizellen bis zum Alter von einschließlich 45 Jahren an
- Wir bieten auch Kinderwunschbehandlungen an, wenn Sie bereits ein oder mehrere Kinder haben
- Bei nahen Verwandtschaftsverhältnissen (beispielsweise Cousin/Cousine) ist eine Kinderwunschbehandlung gesetzlich verboten.
Siehe Rechtsvorschriften bei der dänischen Behörde für Patientensicherheit