Einfrieren von befruchteten Eizellen (Embryonen) – Vorschriften
Entstehen im Rahmen einer IVF– oder ICSI-Behandlung überschüssige befruchtete Eizellen von guter Qualität, können diese Embryonen für einen späteren Transfer eingefroren werden.
Es gelten folgende Vorschriften:
- Eingefrorene, befruchtete Eizellen (Embryonen) können nur im Rahmen einer eigenen Kinderwunschbehandlung verwendet und nicht anderen gespendet werden.
- Eingefrorene, befruchtete Eizellen (Embryonen) bis die Frau das Alter von 46 Jahren erreicht. Werden sie bis dahin nicht verwendet, müssen sie vernichtet werden.
- Sie bzw. Sie und Ihr Partner müssen schriftlich in das Einfrieren und die Aufbewahrung einwilligen und erklären, dass Sie den geltenden Bedingungen zustimmen.
- Wir dürfen Ihre Eizellen nur dann auftauen, wenn Sie hierin schriftlich eingewilligt haben. Bei Empfängerpaaren müssen beide, bei alleinstehenden Frauen die Frauen selbst zustimmen.
- Eingefrorene Eizellen, die Sie selbst nicht verwenden, können nur zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn Sie vorher entsprechend aufgeklärt wurden und hierin eingewilligt haben.
In folgenden Fällen werden eingefrorene Eizellen (Embryonen) vernichtet:
- Wenn die Frau oder der Mann stirbt, sofern der Mann nicht zugestimmt hat, dass die Frau die eingefrorenen Embryonen nach dem Tod des Mannes verwenden darf
- Bei der Beendigung der Beziehung/Ehe